Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Hannover, (26.02.2020). Anlässlich des heute ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB und der Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, erklären der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm: