Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Neueste Fassung: September 2025

  
 

DAS SIND WIR UND DAS WOLLEN WIR
In unserem Kirchenbezirk, insbesondere im Dekanat und im Schuldekanat, sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Es ist unser Ziel, dass sich Menschen sicher und wohl fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können, unabhängig von ihrer eigenen Überzeugung, Religiosität oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt. In unserem Kirchenbezirk wollen wir für Menschen sein wie eine Brücke, die Gemeinschaft ermöglicht und wie ein Kompass, an dem man sich ausrichten kann in schwierigen Fragen.
Als Kirche und als Kirchenbezirk setzen wir uns für Menschen in den unterschiedlichsten Notsituationen ein und versuchen, die Ursachen dieser Not zu erkennen und sie zu beheben. Wir achten die Würde des Individuums, weil wir wissen und glauben, dass jeder Mensch wunderbar gemacht ist (Ps 139). Gewalt in jeglicher Form, insbesondere sexualisierte Gewalt, ist mit unserem Selbstverständnis und unserem Auftrag nicht vereinbar.
Es ist beschämend, dass in der Vergangenheit Menschen, die bei uns in diakonischen Einrichtungen oder Gemeinden und kirchlichen Arbeitsbereichen nach Gemeinschaft, Trost, Hilfe oder Orientierung gesucht haben oder uns zur Pflege, Erziehung und Versorgung anvertraut waren, ausgenutzt oder erniedrigt wurden und sexualisierte Gewalt erfahren haben. Diese Gewalttaten müssen offen benannt werden und geahndet. Es braucht viele Gespräche mit Betroffenen, aus denen Konsequenzen resultieren müssen.
Es liegt in der Verantwortung aller haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeitenden, dass solche Vorfälle nicht wieder passieren können.
Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen. Daneben schauen wir aber auch auf Abhängigkeitsverhältnisse und asymmetrische Machtstrukturen unter Erwachsenen.
Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Evangelischen Landeskirche in Baden (ekiba).¹

¹ Landeskirche in Baden zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzrichtlinie – GewSchR) Vom 15. März 2022. Dieser sind auch die gegenüber dem SGB 8 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erweiterten Begrifflichkeiten entnommen, die in diesem Schutzkonzept neben Kindern und Jugendlichen auch besonders schutzbedürftige Erwachsene mit bedenken.
 

BESTANDSAUFNAHME
  • In den Räumlichkeiten Ringstraße 23 arbeiten drei Sekretärinnen, ein Schuldekan, eine Dekanin, die Leiterin der Evangelischen Erwachsenenbildung (EEB), eine Öffentlichkeitsbeauftragte (überwiegend mobiles Arbeiten)
  • Im mobilen Arbeiten ist eine weitere theologische Mitarbeitende mit 30% beschäftigt
  • Zu den weiteren bezirklich Mitarbeitenden gehören die Sekretärinnen der Bezirksjugend in Walldorf und des Bezirkskantorats in Schwetzingen. Hierzu verweisen wir auf die Schutzkonzepte der Evangelische Bezirksjugend (EBJ), der EEB und der Kirchenmusik. Diese Schutzkonzepte sind gültig für die Leitungen der EBJ, der EEB und der Kirchenmusik.
  • Für die kirchlichen Religionslehrkräfte verantwortet das Schuldekanat die Anwendung des Schutzkonzepts von Referat IV / Religionsunterricht (RU)
  • Für das Diakonische Werk Rhein-Neckar verantwortet die Diakonie Baden das Schutzkonzept


  • In unserem Arbeiten gibt es in folgenden Konstellationen besondere Abhängigkeitsverhältnisse unter Erwachsenen:
    • Tätigkeitsverhältnisse von Haupt- und Ehrenamtlichen
    • Insbesondere Arbeit mit Prädikanten und Lektoren und Kirchengemeinderäten
    • Dienstvorgesetze und Angestellte
Es bestehen allgemeine Risiken bei Telefongesprächen oder persönlichen Gesprächen. Das Gebäude und die Räume sind von außen nicht ohne weiteres begehbar. Es besteht die Möglichkeit auch geschützte Bereiche zu schaffen für vertrauliche Gespräche oder Rückmeldungen.
Es finden regelmäßig Feedbackgespräche statt zwischen Angestellten und Dienstvorgesetzten der Dienststelle.
 

SO STELLEN WIR DIE EIGNUNG DER MITARBEITENDEN IN UNSEREM KIRCHENBEZIRK SICHER
 
 
Die personalverantwortliche Person Dekanin Katharina Treptow-Garben überprüft vor der Aufnahme einer Tätigkeit, während der Einarbeitungszeit sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten die fachliche und persönliche Eignung der Mitarbeitenden. Gespräche dienen dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu verschaffen und diese entsprechend diesem Schutzkonzept zu fördern.
In den Einstellungsgesprächen wird thematisiert, dass uns der Schutz vor sexualisierter Gewalt wichtig ist und wir die Mitarbeit dabei erwarten.
 
Diese Themen werden wir dabei ansprechen:
  • unsere Präventionsstandards, wie die Einhaltung des Verhaltenskodex, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer Alle Achtung Schulung
  • die Haltung des Kirchenbezirks
  • ein angemessenes Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
  • ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz in allen Konstellationen
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Regeln
Die personalaktenführenden Stellen im Kirchenbezirk und in der Landeskirche sorgen dafür, dass Mitarbeitende im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen folgende Dokumente vorlegen:
  • Unterschriebene Verpflichtungserklärung (zu Beginn der Tätigkeit, im Anschluss an eine Alle Achtung Schulung)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer „Alle Achtung Schulung" (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
  • Erweitertes Führungszeugnis (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
  • Unterschriebener Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
Zuständig für die Sekretärinnen des Kirchenbezirks ist das VSA Meckesheim.
Für folgende Mitarbeitende im Kirchenbezirk / Dekanat sind die Personalabteilungen des Evangelischen Oberkirchenrats zuständig: Dekanin und Schuldekan, sowie alle verbeamteten Pfarrpersonen, Diakone und Diakoninnen und kirchlichen Religionslehrkräfte, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Sinne von Kantoren.
Prävention gegen sexualisierte Gewalt und Maßnahmen des Schutzkonzepts sind auf allen Ebenen eine gemeinsame Aufgabe von Träger und Mitarbeitenden und daher auch ein Thema in der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung (MAV).
Die geplanten Schulungen für Älteste werden, wie von der Landessynode verfügt, auch für die BKR-Mitglieder verpflichtend angeboten, die kein Ältestenamt innehaben.
 

SO SORGEN WIR FÜR DIE AUS- UND FORTBILDUNG UNSERER MITARBEITENDEN ÜBER DEN SCHUTZ VOR SEXUELLEM MISSBRAUCH
Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, nehmen an "Alle Achtung" Schulungen teil. Bei beschäftigten Mitarbeitenden ist der jeweilige Dienstvorgesetzte dafür verantwortlich, Mitarbeitende auf ihre Teilnahmepflicht hinzuweisen.
Die Kontrolle der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen Dienstgeber bzw. durch die von ihm beauftragte Dienststelle. Bei Ehrenamtlichen, die ihre Tätigkeit im Rahmen des Kirchenbezirks erfüllen, ist das Dekanat zuständig.
Wichtiger Hinweis: Mitarbeitende, die selbst von sexualisierter Gewalt betroffen waren oder sind und die befürchten, dass die psychische Belastung einer regulären Alle Achtung Schulung zu hoch sein könnte, erhalten die Möglichkeit, die Schulung in einem geschützten Rahmen zu machen. Sie wenden sich dazu vertraulich an die Fachstelle Prävention im Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe.
 
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben das Recht, an einer Alle Achtung Schulung teilzunehmen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.
Im Kirchenbezirk gibt es folgende Multiplikator*innen für die Alle Achtung Schulung, die im Kirchenbezirk für Schulungen angefragt werden können:
Aus den Dienstgruppen:
  • Jan Tuscher
  • Jascha Richter
  • Johanna Hassfeld
  • Hannah Mautner (in Ausbildung)
Im Ehrenamt:
  • Jonas Ballreich
  • Luisa Zimbelmann (in Ausbildung)
Über die Alle Achtung Schulungen für Mitarbeitende hinaus fördern wir Informations- und Präventionsangebote.
Weitere Beispiele, wie Prävention gehen kann:
  • Offene Informationsveranstaltung in der Kirchengemeinde/Kooperationsraum
  • Teilnahme an Fortbildungen / Veranstaltungen, die der Kirchenbezirk / die Landeskirche organisiert
  • Schulungen im Rahmen der Juleica Ausbildung
Wir kooperieren dazu mit
  • dem Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Baden
  • Beratungsstellen
  • der Evangelischen Erwachsenenbildung Baden
  • der Fachberatung für pädagogische Fachkräfte unserer Kindergärten
 

DIESE GRUNDREGELN GELTEN FÜR UNSEREN UMGANG MITEINANDER
Uns ist wichtig, dass alle in unserem Kirchenbezirk auf Personen treffen, die ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen, ihre Rechte achten, eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und sich gegen Gewalt in jeglicher Form aussprechen.
Konkrete Verhaltensregeln in einem bestimmten Arbeitsbereich geben Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen.
Die jeweiligen Ausführungen anderer Schutzkonzepte dieser Arbeitsbereiche liegen diesem Schutzkonzept als Anlage hier bei:   (wird noch ergänzt)

Quelle: Evangelische Landeskirche in Baden

 

FRAGEN UND KRITIK SIND ERWÜNSCHT
In der Arbeit mit Menschen passieren Fehler. Unser Ziel ist, diese möglichst zu korrigieren und daraus zu lernen. Die Mitarbeitenden haben daher die Aufgabe, Möglichkeiten für Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zu schaffen und Offenheit für solche Gespräche zu signalisieren.
Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern/Sorgeberechtigte sowie die haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen und Rückmeldungen zu geben. Dies gilt insbesondere, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden. Die Leitung des Kirchenbezirks trägt die Verantwortung für einen konstruktiven Umgang mit diesen Informationen.
Der Kirchenbezirk informiert alle Mitarbeitenden über die internen und externen Ansprechstellen und Beschwerdewege.
Der Kirchenbezirk achtet besonders darauf, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene von diesen Wegen erfahren.
Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit ihren Anliegen ernst genommen werden.
Wir fördern eine Feedback- und Fehlerkultur, insbesondere durch regelmäßige Gespräche mit den Mitarbeitenden, sowie Austauschrunden in den Räumlichkeiten.
Ansprechstellen
Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sollen folgende Ansprechpersonen im Kirchenbezirk informiert werden:
Dekanin Katharina Treptow-Garben und Schuldekan Christian Lang
Bei Beschwerden zu Dekanin und Schuldekan ist der stellvertretende Vorsitzende des BKR zu informieren.
Folgende Ansprechstellen gibt es über den Kirchenbezirk hinaus:
 

DAS TUN WIR, WENN EINE VERMUTUNG ODER EIN VERDACHT GEÄUßERT WIRD

Bei akuter Bedrohung:
Sollte eine Person akut bedroht sein, ist zuallererst der Schutz dieser Person zu gewährleisten.
Keine akute Bedrohung:
Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle (Ansprechstelle im Evangelischen Oberkirchenrat und / oder spezialisierte Fachberatungsstelle und / oder insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a/8b SGB VIII) in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.

Zur Beratung bei Unsicherheit stehen zur Verfügung:

Übersicht Beratungsangebote der Landeskirche

Bei Einschaltung der Polizei ist zu beachten, dass diese dazu verpflichtet ist, bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch (Offizialdelikt) weiter zu ermitteln. Da dies ggfs. den Interessen oder Wünschen der Betroffenen widerspricht, ist eine vorherige anwaltschaftliche Beratung zu empfehlen. Adressen finden Sie auf Hilfe bei Sexualisierter Gewalt (ekiba.de)
 
Zurückliegende Fälle:
Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserem Kirchenbezirk sexuelle Übergriffe geschehen sind, ist der Kirchenbezirk zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert. Zur Beratung steht die Ansprechstelle im Evangelischen Oberkirchenrat zur Verfügung.
 
 

Als Kirchenbezirk sind wir entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Meldungen über Fälle sexualisierter Gewalt bearbeitet und die notwendigen Maßnahmen veranlasst werden, um die Gewalt zu beenden, die betroffenen Personen zu schützen und weitere Vorfälle zu verhindern.
Entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie muss unverzüglich die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat informiert werden, wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gibt, dass haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende des Kirchenbezirks sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben.

Bei Interventionen steht uns die landeskirchliche Ansprechstelle beratend zur Seite

Es ist ein Interventionsteam zu bilden. Dieser besteht aus den folgenden Funktionen, die derzeit mit folgenden Personen besetzt sind: Dekanin / Schuldekanin / Öffentlichkeitsarbeit / juristischer Beistand / ehrenamtliches Mitglied BKR

Die Dekanin / die Schuldekanin ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/ dem Verdacht vor Ort und informiert die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat (§14 Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt).

Die Meldestelle (§12 GewSchR) nimmt Meldungen von Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt entgegen, dokumentiert diese und sorgt für die weitere Bearbeitung der Meldung unter Berücksichtigung von Hinweisen auf täterschützende und tatbegünstigende Strukturen
(meldestelle@ekiba.de).
Hinweise:
  • Meldungen können von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs erfolgen.
  • Sollte der / die Dekan*in selbst unter Verdacht stehen ist die Landeskirche für die Interventionsmaßnahmen verantwortlich
  • Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Betroffener Priorität. Es wird darauf geachtet, dass Betroffene und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
  • Gegenüber der verdächtigten/ übergriffigen Person werden – sofern es sich um einen Mitarbeitenden handelt – angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten. Ehrenamtlichen kann, ggfs. vorübergehend, die Tätigkeit untersagt werden.
  • Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Einrichtung/Gruppe/Kirchengemeinde.
  • Gesetzliche Meldepflichten sind zu beachten.
  • Stellt sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als unbegründet heraus, so ist im Einvernehmen mit der entsprechenden Person alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.
B) BETROFFENE VON SEXUALISIERTER GEWALT DURCH TÄTER*INNEN AUßERHALB DER VERANTWORTUNG DES KIRCHENBEZIRKS
Betroffene, die sich Mitarbeitenden des Kirchenbezirks anvertrauen, sollen von diesen in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützt werden.
Ist oder war die Tatperson bzw. eine verdächtigte Person an anderer Stelle in der Landeskirche aktiv, ist die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat zu informieren.
 

SO ARBEITEN WIR SEXUALISIERTE GEWALT AUF
A) REFLEKTION AKTUELLER VORKOMMNISSE
Vermutungen und Vorwürfe, die in unserem Kirchenbezirk aufgekommen sind, werden in angemessenem zeitlichem Abstand analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Prävention herausgearbeitet.

Thematisierung von sexualisierter Gewalt in unserem Kirchenbezirk
Sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde ist bei uns Thema. Wir sind sensibel für Leid und Stärken der Betroffenen und die Situation ihrer Angehörigen.
Wir sprechen darüber, auch in der Liturgie, an folgenden Orten/ bei folgenden Gelegenheiten:
  • Bezirkskonvente
  • Orientierungsgespräche
  • Gottesdienste

WENN BEKANNT IST, DASS ES IN DER VERGANGENHEIT VORKOMMNISSE IM KIRCHENBEZIRK GAB
Wir teilen dieses Wissen der Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe mit und stimmen uns mit ihr über das weitere Vorgehen und ggfs. notwendige weitere Untersuchungen ab.
 

SO SORGEN WIR DAFÜR, DASS UNSERE PRÄVENTIONSMAßNAHMEN IN UNSEREM KIRCHENBEZIRK NACHHALTIG VERANKERT WERDEN
9. PARTIZIPATION UND QUALITÄTSMANAGEMENT:

SO SORGEN WIR DAFÜR, DASS UNSERE PRÄVENTIONSMAßNAHMEN IN UNSEREM KIRCHENBEZIRK NACHHALTIG VERANKERT WERDEN
A) REGELMÄßIGE WEITERENTWICKLUNG
Das Schutzkonzept wird vom Bezirkskirchenrat alle 5 Jahre (rechtzeitig vor Ende jeder Wahlperiode) auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft.

10. UMSETZUNG UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT:

SO MACHEN WIR UNSER SCHUTZKONZEPT ÖFFENTLICH BEKANNT
Wir machen unser institutionelles Schutzkonzept im Kirchenbezirk bekannt:
Hierfür nutzen wir folgende Medien und Wege: Das gesamte Schutzkonzept wird auf der Homepage des Kirchenbezirks leicht zugänglich eingestellt.
 
 
11. BESCHLUSS

WIR STEHEN HINTER DEM SCHUTZKONZEPT UND VERANTWORTEN DIE UMSETZUNG

Der Bezirkskirchenrat hat dieses institutionelle Schutzkonzept beraten und beschlossen.
Wiesloch, 15.7.2025
Dr. Holger Lehmann: stellv. Vorsitz des Bezirkskirchenrates
Wiesloch, 15.7.2025
Katharina Treptow-Garben: Dekanin
 
Stand 15.7. Beschluss durch den BKR
Stand 12.9. Schuldekan Christian Lang wurde eingefügt statt Vorgängerin

Quelle: Dekanat Südliche Kurpfalz