Dienstgruppen und Konvente

Die Zusammenarbeit der Berufsgruppen im Kirchenbezirk

Die gemeinsame Arbeit im Kirchenbezirk basiert auf einem engen Zusammenspiel von Handeln vor Ort, in der Region und einem bezirksweiten Austausch. Sie dient den notwendigen Absprachen, der verbindlichen Zusammenarbeit und dem kollegialen Austausch der aktiven Dienstgemeinschaft. In der Struktur unseres Bezirks greifen dafür drei Säulen ineinander.
1. Die vier regionalen Dienstgruppen

Die Basis der Zusammenarbeit vor Ort bilden die vier regionalen Dienstgruppen des Bezirks. Sie sind deckungsgleich mit den vier regionalen Kooperationsräumen. Drei dieser Räume sind bereits fusionierte Kirchengemeinden, die vierte fusionierte Kirchengemeinde entsteht aktuell.
Einer Dienstgruppe gehören alle im jeweiligen Kooperationsraum tätigen hauptamtlichen Kräfte des Verkündigungs- und Musikdienstes an – in unserem Bezirk also die Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone sowie die Kantorinnen und Kantoren.
In den vier regionalen Dienstgruppen werden die notwendigen Absprachen getroffen: das Erstellen des gemeinsamen Dienstplans, die Verteilung der pfarramtlichen und diakonischen Aufgaben im Kooperationsraum, gemeinsame Gottesdienstplanungen, gegenseitige Urlaubs- und Dienstvertretungen sowie Fragen der Außenvertretung. Zur Koordination treffen sich die Regiosprecher*innen der Dienstgruppen regelmäßig mit der Dekanin.
 
2. Der Bezirkskonvent

Um den Gesamtzusammenhang des Dekanats zu wahren und den Austausch über die Grenzen der vier Regionen hinweg zu gewährleisten, kommen die Berufsgruppen im großen Kreis zusammen. Hier treffen sich die Hauptamtlichen aller vier Dienstgruppen gemeinsam mit der Dekanin, dem Schuldekan und allen im Bezirk tätigen Fachkräften – in der Südlichen Kurpfalz sind das die Klinikseelsorgerinnen, die Bezirksjugendreferenten, die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und die Leitung des Diakonischen Werkes.
Die Dekanin lädt zu diesen bezirksweiten Treffen ein. Sie dienen der theologischen Arbeit, dem kollegialen Gespräch, notwendigen Absprachen für das gesamte Dekanat sowie der gegenseitigen Wahrnehmung. Studienfahrten und Bezirkskonferenzen finden im Wechsel alle zwei Jahre statt.
 
3. Der Diakon*innenkonvent

Ergänzend zu den gemischten Dienstgruppen und dem Bezirkskonvent pflegen die Diakoninnen und Diakone ihre spezifische fachliche Identität. Alle Diakoninnen und Diakone des Bezirks kommen zusätzlich drei- bis viermal im Jahr zu einem eigenen Diakon*innenkonvent zusammen. Dieses Gremium dient dem Fach- und Kollegenaustausch über diakonisch-pädagogische Profile und sichert die berufsgruppenspezifische Vernetzung innerhalb der Landeskirche.
 
Rechtliche Grundlagen (Kirchenrecht EKIBA): Dienstgruppen-RVO (Gesetz-Nr. 400.121), Pfarrkonferenzen-VO (Gesetz-Nr. 400.120), Konventsordnung Diakoninnen und Diakone (KonvO-Diak, Gesetz-Nr. 470.201)