Schriftführer/in

 
Aus der Geschäftsordnung der Bezirkssynode Kirchenbezirk Südliche Kurpfalz

§ 10 Protokoll
(1) Die Bezirkssynode wählt bis zu zwei Schriftführende.
(2) Über die Verhandlungen der Bezirkssynode wird ein Ergebnisprotokoll erstellt. Es enthält
Angaben über
1. Ort, Tag und Dauer der Sitzung,
2. die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung,
3. die Feststellung über die Beschlussfähigkeit,
4. die Namen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder,
5. die Namen sonstiger zu der Sitzung eingeladener Personen und
6. den Wortlaut der Beschlüsse.
(3) Das Protokoll ist von den Schriftführenden und der Person im Vorsitzendenamt zu unterzeichnen
(§ 40 Abs. 4 LWG). Die ordentlichen und die stellvertretenden Mitglieder erhalten
eine Kopie des Protokolls ohne die Anwesenheitslisten (§ 10 (2) 4. und 5.).
(4) Die Genehmigung des Protokolls erfolgt in der nächsten Sitzung.
  

Elke Piechatzek

Diakonin/ Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising
 
Elke Piechatzek wurde zur Schriftführerin der Bezirkssynode gewählt.
Ihr Stellvertreter ist Helmut Kühnle aus Wiesloch.