Kirchengemeinden Baiertal-Dielheim, St. Leon-Rot, Schatthausen, Walldorf und Wiesloch vereinigen sich zum 1. Januar 2026

Region Hochhardt hat ihre zukünftige Rechtsform gefunden. 

Um auch in Zukunft gut Kirche der Menschen, für die Menschen und mit den Menschen in der Region sein zu können, sind die Kirchengemeinden der früheren Region „Süd-Ost“ seit dem 1. Januar 2024 in einem „Kooperationsraum“ zusammenfasst, und die Hauptamtlichen arbeiten in einer „Dienstgruppe“ zusammen. Seither wurde mit „Hochhardt“ ein gemeinsamer Name gefunden, und bis Ende 2025 sollte ein Beschluss über die zukünftige Rechtsform, welche die verbindliche Zusammenarbeit institutionalisiert, gefasst werden. Dazu wurde im Oktober 2023 die „AG Rechtsform“ mit ein bis zwei Mitgliedern aus jeder der sechs Pfarrgemeinden sowie der Dienstgruppe eingesetzt. 
In nahezu monatlichen Sitzungen wurden – mit Hilfe externer Moderation und unter Hinzuziehung der Expertise des Oberkirchenrats und des zuständigen Verwaltungs- und Serviceamts – die möglichen Modelle analysiert, mitunter heiß diskutiert und um die beste Lösung gerungen. Im Herbst 2024 gelang der Durchbruch, und so konnte die AG im Februar 2025 den fünf Kirchengemeinden einstimmig die Vereinigung zur „Kirchengemeinde Hochhardt“ mit den sechs Pfarrgemeinden Baiertal-Dielheim, Schatthausen, St. Leon-Rot, Walldorf, Paulusgemeinde Wiesloch und Petrusgemeinde Wiesloch vorschlagen. Diesem Vorschlag sind die Kirchengemeinderäte nahezu einstimmig gefolgt. 
In einem separaten „Letter of Intent“ wurde zudem der Umgang mit bestehenden Rücklagen und ein Beteiligungsprozess der zukünftigen Pfarrgemeinden in Liegenschaftsangelegenheiten auf ihrem jeweiligen Gebiet vereinbart. 
An die Stelle der bisherigen Kirchengemeinderäte treten damit – mit Ausnahme Wieslochs, wo dies bereits geübte Praxis ist – nach den nächsten Kirchenwahlen Ältestenkreise, welche das geistliche Leben vor Ort leiten und eigene Budgets bewirtschaften. Für die Schaffung der notwendigen äußeren Voraussetzungen, insbesondere Personal, Finanzen und Gebäude, wird zukünftig ein gemeinsamer Kirchengemeinderat, bestehend aus je zwei Ehrenamtlichen der sechs Ältestenkreise und vier Hauptamtlichen der Dienstgruppe, verantwortlich sein. 
Nächste Meilensteine sind die Erarbeitung einer Haushaltsstruktur, einer Geschäftsordnung für den gemeinsamen Kirchengemeinderat und die konkrete Ausgestaltung der Verwaltungsgeschäftsführung durch das Verwaltungs- und Serviceamt Meckesheim, um nach den Kirchenwahlen am 1. Advent gut vorbereitet in die nächste Amtszeit und die gemeinsame Zukunft starten zu können. 
 
Text: Dr. Jochen Beurer