Kirchenwahlen
Wählen gehen!

Kirchenwahlen am 30.11.2025 1. Advent
in allen Orten der Südlichen Kurpfalz
zu den Kandidierenden und weiteren Infos

Alle sechs Jahre wählen die wahlberechtigten Gemeindeglieder einer Kirchengemeinde aus ihrer Mitte Kirchenälteste, die – zusammen mit den
Mitgliedern kraft Amtes – den Ältestenkreis als gemeindeleitendes Organ bilden.
Mitglieder kraft Amtes sind Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone und Kantorinnen und Kantoren.
Die Durchführung dieser Wahlen ist im Leitungs-und Wahlgesetz (LWG) der Landeskirche in Baden geregelt.
Grundsätze:
a) Bei Kirchenwahlen geht es um die Gemeinde als solches und um den Auftrag, der uns allen durch Jesus Christus aufgegeben ist.
Wer sich an der Wahl beteiligt, unterstützt Menschen aus der Gemeinde, die Verantwortung übernehmen,insbesondere als Ehrenamtliche.
b) Die Wahl ist "Allgemein" – das bedeutet, dass grundsätzlich jedes wahlberechtigte Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Baden wählen darf.
c) Die Wahl ist "Geheim" – das bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat oder irgendjemand einem beim Wählen über die Schulter schauen darf.
d) Die Wahl erfolgt nach dem „Mehrheitswahlrecht“. Also die Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt.
e) Es ist darauf zu achten, dass Frauen und Männer in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind. Diesen Grundsatz sollte man möglichst schon bei
den Kandidierenden berücksichtigen.
Auch wenn die beiden folgenden Punkte nicht ausdrücklich im LWG genannt werden, ergeben sie sich aus der Art und Weise wie die Wahl
durchgeführt wird:
a) Die Wahl ist "Frei" – was bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung, niemand darf auf sie Druck ausüben.
b) Die Wahl ist "Gleich" – das heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder in der Ausbildung ist.
Der Evangelische Oberkirchenrat ordnet die Wahl an und erstellt auf Grundlage des Leitungs-und Wahlgesetzes den Zeitplan für die Durchführung.
Für die ordnungsgemäfle Durchführung ist der Ältestenkreis verantwortlich.
Gemeindewahlaussschüsse gibt es nicht mehr.
Fusionieren Gemeinden direkt nach den Kirchenwahlen, bereitet ein beschließender Ausschuss, der aus Mitgliedern der Ältestenkreise der beteiligten Gemeinden gebildet wird, die Wahl vor und übernimmt die Aufgaben des Ältestenkreises.
Mitgliedern kraft Amtes – den Ältestenkreis als gemeindeleitendes Organ bilden.
Mitglieder kraft Amtes sind Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone und Kantorinnen und Kantoren.
Die Durchführung dieser Wahlen ist im Leitungs-und Wahlgesetz (LWG) der Landeskirche in Baden geregelt.
Grundsätze:
a) Bei Kirchenwahlen geht es um die Gemeinde als solches und um den Auftrag, der uns allen durch Jesus Christus aufgegeben ist.
Wer sich an der Wahl beteiligt, unterstützt Menschen aus der Gemeinde, die Verantwortung übernehmen,insbesondere als Ehrenamtliche.
b) Die Wahl ist "Allgemein" – das bedeutet, dass grundsätzlich jedes wahlberechtigte Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Baden wählen darf.
c) Die Wahl ist "Geheim" – das bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat oder irgendjemand einem beim Wählen über die Schulter schauen darf.
d) Die Wahl erfolgt nach dem „Mehrheitswahlrecht“. Also die Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt.
e) Es ist darauf zu achten, dass Frauen und Männer in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind. Diesen Grundsatz sollte man möglichst schon bei
den Kandidierenden berücksichtigen.
Auch wenn die beiden folgenden Punkte nicht ausdrücklich im LWG genannt werden, ergeben sie sich aus der Art und Weise wie die Wahl
durchgeführt wird:
a) Die Wahl ist "Frei" – was bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung, niemand darf auf sie Druck ausüben.
b) Die Wahl ist "Gleich" – das heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder in der Ausbildung ist.
Der Evangelische Oberkirchenrat ordnet die Wahl an und erstellt auf Grundlage des Leitungs-und Wahlgesetzes den Zeitplan für die Durchführung.
Für die ordnungsgemäfle Durchführung ist der Ältestenkreis verantwortlich.
Gemeindewahlaussschüsse gibt es nicht mehr.
Fusionieren Gemeinden direkt nach den Kirchenwahlen, bereitet ein beschließender Ausschuss, der aus Mitgliedern der Ältestenkreise der beteiligten Gemeinden gebildet wird, die Wahl vor und übernimmt die Aufgaben des Ältestenkreises.
Die Wahl der Kirchenältesten findet grundsätzlich in einer öffentlichen Wahlversammlung statt. Die Beteiligung per Briefwahl ist aber weiterhin möglich wenn ein Gemeindeglied, das für sich wünscht und formlos beantragt.
Für Fragen rund um die Kirchenwahlen steht Ihnen das Wahlbüro im Evangelischen Oberkirchenrat gerne zur Verfügung:
Ansprechpartner:
Bernd Lange
Mail: kirchenwahlen@ekiba.de
Telefon: 0721 9175–602
Telefax: 07219175–25–602
spätestens bis
Freitag, 04. Juli 2025
Bildung der beschliessenden Ausschüsse
Freitag, 04. Juli 2025
Bildung der beschliessenden Ausschüsse
Mitteilung über die Teilortswahl und die Zahl der zu wählenden Kirchenältesten an den Evangelischen Oberkirchenrat spätestens bis
Freitag, 11. Juli 2025
Freitag, 11. Juli 2025
Aufforderung im Gottesdienst zur Einreichung von Wahlvorschlägen
spätestens bis
Sonntag, 27. Juli 2025
spätestens bis
Sonntag, 27. Juli 2025
Ende der Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen
spätestens am
Freitag, 26. September 2025
spätestens am
Freitag, 26. September 2025
Bekanntgabe der Wahlvorschlagsliste im Gottesdienst
spätestens bis
Sonntag, 5. Oktober 2025
spätestens bis
Sonntag, 5. Oktober 2025
Ende der Möglichkeit Bedenken vorzubringen
am Montag,13. Oktober 2025
am Montag,13. Oktober 2025
Einladung zur Wahlversammlung
spätestens bis
Freitag,14. November 2025
spätestens bis
Freitag,14. November 2025
Durchführung der Wahlversammlung mit Wahlvorstand und öffentlicher Wahlauszählung
am Sonntag, 30. November 2025
am Sonntag, 30. November 2025
Bekanntgabe der Wahlergebnisse im nächstmöglichen regulären Gottesdienst mit Hinweis auf Möglichkeit der Wahlanfechtung ab Sonntag, 7. Dezember 2025
Ende der Anfechtungsfrist – Diese bezieht sich auf den vorangegangenen Termin der Bekanntgabe des Wahlergebnisses
ab Montag, 15. Dezember 2025
ab Montag, 15. Dezember 2025
#Kirchenwahlen
Die Evangelische Landeskirche in Baden hat in ihren rund 550 Gemeinden insgesamt rund eine Million Mitglieder.
Menschen mit verschiedenen Vorerfahrungen, Interessen und Wertvorstellungen.
Diese unterscheiden sich natürlich auch im Hinblick auf die gefühlte eigene »Nähe« zur Kirche. Sie alle bringen Erfahrungen und Fähigkeiten mit, die Kirche bereichern können.
Die Arbeit in der Gemeindeleitung ermöglicht:
Menschen mit verschiedenen Vorerfahrungen, Interessen und Wertvorstellungen.
Diese unterscheiden sich natürlich auch im Hinblick auf die gefühlte eigene »Nähe« zur Kirche. Sie alle bringen Erfahrungen und Fähigkeiten mit, die Kirche bereichern können.
Die Arbeit in der Gemeindeleitung ermöglicht:
- das sinnvoll einzubringen, was Sie gut können und/oder gerne tun.
- viele neue Kontakte zu Menschen in Ihrer Gemeinde.
- im Team neue Projekte anzustoßen und dafür bereits vorhandene Strukturen zu nutzen
- die Erfahrung von sinnvoller Wirksamkeit und persönlicher Weiterentwicklung.
- Freiraum für die Umsetzung Ihrer kreativen Ideen.
»Kirchenälteste« müssen nicht alt sein! Als Mitglied der evangelischen Kirche können Sie in Baden schon ab 16 Jahren für die Kirchenwahl kandidieren.
#Kirchenwahlen

Wir laden herzlich ein zum gemeinsamen Fototermin bei der Kirchenwahlen-Session in Schwetzingen am 11. Juli 2025.
Natürlich ist es auch möglich, selbst Bilder zu machen und bei uns die Werbeformate zu bestellen.
Die abgebildeten Motive sind Ideen für Ihre / Eure Gemeinde. Wir bieten an, diese Motive für andere Menschen - Kandidierende - anzupassen. Mit dem Formular im blauen Feld unten könnt Ihr uns Bilder und weitere Slogans zukommen lassen.
Bitte schreibt dazu, wer das Foto gemacht hat und auch welche Formate in welchen Farben Ihr für die Gemeinde vor Ort braucht.
Angabe Format
Angabe Format
- LUKAS / Facebook 3:2
- Plakat DinA3 quer
- Instagram Quadratisch
Farbwahl
- lila dunkel
- lila hell
- ekiba dunkel (Grüntöne der Landeskirche)
- ekiba hell (Grünton der Landeskirche).
Wir liefern dann innerhalb weniger Tage, das was Ihr braucht. Benutzt das Formular unten zum Bestellen.
Plakatmotive:
Kirchenwahlen - Session

Eine erste Fotosession fand statt am Freitag 11. Juli 2025 in Schwetzingen.
Die zweite folgte am Sonntag 20. Juli 2025 in Baiertal.
Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, eigene Bilder zu schicken, um mitzumachen bei der Werbeaktion für die Kirchenwahl.
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herzlichen Dank an Lena Frolov für die tollen Bilder.
Die zweite folgte am Sonntag 20. Juli 2025 in Baiertal.
Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, eigene Bilder zu schicken, um mitzumachen bei der Werbeaktion für die Kirchenwahl.
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herzlichen Dank an Lena Frolov für die tollen Bilder.
































